Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erneut erteilt
Baugruppe Zabel
Nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) wurde der Baugesellschaft Zabel GmbH
sowie der komplettservice – Gesellschaft für Faciltity Management GmbH die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern erneut erteilt.
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