Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung unbefristet erteilt
Baugruppe Zabel
Nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) wurde der Baugesellschaft Zabel GmbH
die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern unbefristet erteilt.
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