komplettservice: Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Baugruppe Zabel
Nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) wurde der komplettservice – Gesellschaft für Facility Management mbH
die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern bis zum 18. August 2027 verlängert.
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